Wer haftet bei Schäden vom Autotransport?

Add to Flipboard Magazine.
Redakteur
Rate this post

CIS –

Wer auf Westerland Auto fahren möchte, muss sich im Klaren sein, dass er ausschließlich mit dem Zug- oder Fährtransport auf die Insel und wieder herunter kommt. Viele Autofahrer haben angesichts dessen Bange: Denn von außen sieht es aus, als seien die Transport-Waggons so eng, dass Schäden am Auto bereits vorprogrammiert sind. Gut, wenn man entsprechend versichert ist. Aber wer haftet dabei wirklich?

Foto: Mario De Mattia

Versicherungsvergleich: Was greift bei etwaigen Schäden?

Jedes Auto in Deutschland ist gesetzlich per Haftpflicht und optional zusätzlich mit Teilkasko oder Vollkasko versichert. Besitzt man ausschließlich eine Haftpflicht-Versicherung fürs Kfz, werden ausschließlich Schäden, z. B. an anderen Fahrzeugen abgedeckt, die man selbst verursacht hat. Reparaturkosten für das eigene Auto werden nicht erstattet; dafür gibt es die Zusatzversicherungen. Welche aber greift im Falle, dass auf dem Transportzug etwas passiert?

Die Teilkaskoversicherung deckt viele Schäden ab, beispielsweise durch Sturm, Feuer, Wildunfälle oder Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung nimmt eigens verschuldete Schäden und Vandalismus dazu. Rein logisch wäre ein Schaden auf dem Transportzug der Vollkaskoversicherung zuzuordnen, da man selbst im Auto sitzt und etwaige Schäden beim Auffahren und Abfahren somit selbst ohne den Einfluss von Dritten verursacht. Anders sieht es bei Schäden aus, die in der Zwischenzeit beim eigentlichen Transport entstehen. Nach einer Extra-Regelung haftet dann nämlich der Anbieter, die Bahn also. Solange, wie sich das Auto auf dessen Waggon zum Transport befindet. In einem früheren Fall, bei dem solche Schäden während der Reise von Deutschland nach Frankreich entstanden, entschied das Gericht zugunsten des Autofahrers und der Anbieter musste Schadenersatz leisten. Die Sache ist aber ferner sehr kompliziert. Eine gute Versicherung lohnt sich deshalb allemal.

Autoversicherungs-Rechner ermittelt beste Angebote

Grundsätzlich gilt die Regel, dass Neuwagen bis zu 5 Jahren mit einer Vollkaskoversicherung abgedeckt werden sollten und Wagen, die das Alter überschritten haben, mit der Teilkaskoversicherung. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf sogenannte Versicherungsvergleiche, wie sie in Form von Angebotsrechnern von vielen Seiten zur Verfügung gestellt werden. Im Einzelfall kann es sich lohnen, weil der Preisunterschied zwischen beiden Optionen kaum ausschlaggebend ist und man dann den besseren Schutz nehmen sollte, ohne so viel mehr zu bezahlen. Und auch, wenn man lange Jahre eine Vollkasko hatte, ist es sinnvoll in regelmäßigen Abständen die Versicherungsleistungen und ihren Preis zu prüfen, denn mit jedem unfallfreien Jahr sinkt der jährliche Beitrag und kommt somit Jahr für Jahr dem Teilkasko-Beitrag näher. Die richtige Versicherung zu finden, ist also nicht kompliziert und der Überfahrt Sylt-Festland und zurück steht nichts mehr im Wege.

PM: CIS

Nächster Beitrag

Ausbau der L 24 auf Sylt auf der Zielgeraden

CIS – Nach der Sanierung der Landesstraße L 24 zwischen Rantum und Westerland, die planmäßig zu Pfingsten abgeschlossen wurde, gehen die Arbeiten nun im Zentrum von Westerland in die Zielgerade: Wie Heiko Tessenow von der Flens­burger Niederlassung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr heute (23. August) bei einem Besuch von Verkehrsminister […]